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Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Wittenbergplatz" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Drucksache 0420/XXIEingebracht am 16.11.2022, in der BVV beschlossen am 18.01.2023.Anträgeunbestimmt

Stand und Quellen

Stand des Vorgangs

Beschlossen18.01.2023

Beschlossen heißt, die BVV fordert das Bezirksamt auf, nicht, dass es schon passiert ist.

Wortlaut im Sitzungsergebnis: „ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)“ · Wie der Stand ermittelt wird · Was „beschlossen“ bedeutet

Die Drucksache

Das amtliche Dokument zu diesem Vorgang, so wie der Bezirk es veröffentlicht.

Dokumentstand 11.01.2023, nicht das Einbringungsdatum (erste Station 16.11.2022).

Bericht des Bezirksamts

Zu diesem Beschluss finden wir in den geprüften Drucksachen keinen Bericht des Bezirksamts.

Das kann an unserem Bestand liegen und sagt nichts über die Arbeit des Bezirksamts.

Wie die Berichtslage entsteht

Der Weg durch die BVV

3 Stationen aus den amtlichen Sitzungsergebnissen.

  1. 16.11.2022

    überwiesen

    Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin

    Einladung mit Tagesordnung (PDF)
  2. 11.01.2023

    beschlossen

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)

    Einladung mit Tagesordnung (PDF)
  3. 18.01.2023

    beschlossenEndergebnis

    Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin

    ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)

    Einladung mit Tagesordnung (PDF)

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Quelle: amtliche Sitzungsergebnisse · Datenbestand vom 27.08.2026 · Referenz 0420/XXIWie diese Seite belegt wird