MethodikAlle Verfahren, alle Grenzen

Methodik

Wie jede Zahl dieser Seite entsteht und wo die Verfahren an ihre Grenzen kommen.

Methodik kompakt

Alle Daten stammen aus den amtlichen Ratsinformationssystemen der Bezirke, denselben Dokumenten, die die Bezirke selbst veröffentlichen. Gezählt wird, wer einen Vorgang eingebracht hat (bei gemeinsamen Anträgen jede beteiligte Fraktion). Anträge, Kleine Anfragen und Große Anfragen sind verschiedene Instrumente und werden nie zusammengeworfen; in einigen Bezirken kommt eine vierte, getrennt gezählte Kategorie dazu (Zählkonvention, nächstes Kapitel).

Was fehlt, steht dabei: Spandau hat kein durchsuchbares System und fehlt ganz. Die übrigen elf Bezirke sind erfasst und in den Zahlen dieser Seite enthalten. Wie vollständig jeder Bezirk ist, steht auf seiner Seite. Jede Zahl führt per Klick zum Original-PDF. Lizenz, JSON-Route und MCP-Zugang für eigene Auswertungen stehen unter Daten, API und MCP. Fehler gefunden? Korrekturen sind willkommen und werden sichtbar nachvollzogen. Korrekturhinweis per E-Mail.

Die von diesem Projekt aufbereiteten Daten stehen unter CC BY 4.0. Weiterverwendung, Bearbeitung und kommerzielle Nutzung sind erlaubt, solange die Quelle genannt wird. Das gilt für die Auswertung dieses Projekts, nicht für die Originaldokumente der Bezirke: für sie gilt die eigene Rechtslage der Bezirke. Die Bezirksgrenzen der Karte stammen aus ALKIS-Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und stehen unter DL-DE-Zero-2.0.

Zählkonvention

Gezählt wird in getrennten Kategorien, nie in einer Summe: Anträge, Kleine und Mündliche Anfragen, Große Anfragen. Dazu kommt eine vierte Kategorie, „Weitere Initiativen“. Sie fasst die Drucksachenarten Resolution, Stellungnahme und Willensbekundung zusammen: Vorgänge, die die BVV selbst weder als Antrag noch als Anfrage führt. Gezählt wird die Drucksachenart, wie der Bezirk sie benennt; was ein solcher Vorgang bewirkt, steht hier nicht. Sie einer der drei anderen Kategorien zuzuschlagen, würde deren Zahlen unvergleichbar machen; sie ganz wegzulassen, würde eine Fraktion, die vor allem so arbeitet, zu klein aussehen lassen.

Die vierte Kategorie ist bezirksspezifisch

Anders als die drei Hauptkategorien führt sie nicht jeder Bezirk. Resolutionen führt praktisch nur Friedrichshain-Kreuzberg, Stellungnahmen kommen aus Charlottenburg-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick, Willensbekundungen nur aus Tempelhof-Schöneberg. Eine Fraktion in einem Bezirk, dessen BVV dieses Instrument nicht kennt, kann dort strukturell keine Zahl haben; ein Vergleich zwischen Bezirken wäre also kein Vergleich der Fraktionen, sondern einer der Geschäftsordnungen. „Weitere Initiativen“ erscheint deshalb nur auf der Bezirksseite und den Fraktionsseiten des jeweiligen Bezirks, und dort nur, wenn der Bezirk das Instrument überhaupt führt. Es gibt bewusst keine berlinweite Zahl und keine bezirksübergreifende Gegenüberstellung dieser Kategorie. Innerhalb eines Bezirks, der sie führt, steht sie dagegen bei jeder Fraktion, auch bei null, weil ein fehlender Wert sich sonst als Untätigkeit läse.

Anfragen zählen je Bezirk anders

Auch die Kategorie „Kleine und Mündliche Anfragen“ zählt je Bezirk verschiedene Einheiten, weil die Ratsinformationssysteme das Fragerecht unterschiedlich aktenkundig machen. Die meisten Bezirke erfassen jede Frage als eigene Drucksache mit eigenem Titel. Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick führen stattdessen eine Sammeldrucksache je Sitzung, die wörtlich „Mündliche Anfragen“ heißt, keine einzelnen Fragen enthält und keinen Einreicher nennt: dort kann strukturell keine Anfrage einer Fraktion zugeordnet werden, und eine Null in dieser Spalte sagt nichts über die Verordneten. Reinickendorf erfasst Frage und Antwort als je eigene Drucksache, beide zählen mit. Diese Erfassungsform steht als Hinweis direkt an jeder Anfragen-Zahl; ein Vergleich der Anfragen-Zahlen zwischen Bezirken verbietet sich damit von selbst (Stand 17.08.2026).

Verfahrensstand: zwei Kanäle

Wo ein Bezirk amtlich fertig gecrawlt ist, zeigt der Entscheidungs-Stand den offiziellen Beratungsverlauf („amtlicher Stand“). Solange das noch nicht der Fall ist, greift ein gekennzeichneter Ersatzkanal aus der Drucksache selbst („Stand laut Drucksache, Momentaufnahme“); beide Kanäle bleiben im Vokabular getrennt und sind je Zeile sichtbar ausgewiesen, nie stillschweigend vermischt.

Die zwei Quoten der Bezirksseite

Die Bezirksseiten weisen dafür zwei Quoten getrennt aus: „Beratungsfolge erfasst“ zählt Vorgänge, zu denen mindestens eine amtliche Beratungsstation vorliegt; „amtliches Sitzungsergebnis“ zählt nur Vorgänge, bei denen mindestens eine Station auch einen eingetragenen Ergebnistext trägt: laufende Verfahren mit noch leerem Ergebnisfeld zählen dort bewusst nicht mit. Gezählt wird jeweils über die Vorgänge der laufenden Wahlperiode ohne Einwohner-Anfragen; alle Verteilungs- und Verfahrens-Quoten nutzen denselben Nenner, in der lokalen Auswertung wie im veröffentlichten Datenbestand. Wie oft das Ergebnisfeld überhaupt gepflegt wird, ist eine Einstellung des jeweiligen Ratsinformationssystems und streut stark: In Charlottenburg-Wilmersdorf bleibt es bei mehr als der Hälfte der erfassten Stationen leer, in Neukölln, Pankow und Treptow-Köpenick praktisch nie (Stand 17.08.2026). Ein hoher Anteil unbekannter Stände misst deshalb zuerst die Pflege dieses Feldes, nicht die Arbeit einer BVV.

Titel und Stand sind getrennt

Der Titel stammt unverändert aus der Drucksache und trägt gelegentlich einen Verfahrenshinweis wie „(zurückgezogen)“. Der Stand-Chip wird nie aus dem Titel abgeleitet, sondern ausschließlich aus den beiden oben beschriebenen Kanälen: amtlicher Beratungsverlauf oder Drucksachen-Momentaufnahme. Auf der Vorgangsseite steht die Herkunft als eigener Satz sichtbar neben dem Chip; in der Trefferliste der Suche steht sie am selben Chip hinterlegt und erscheint beim Zeigen mit der Maus oder für Screenreader. Beide Angaben können deshalb auseinandergehen, ohne dass eine von ihnen falsch ist: Mitte 1530/VI trägt im Titel „(zurückgezogen)“, im amtlichen Stand „mit Änderungen im Ausschuss beschlossen“; die Drucksache wurde zurückgezogen, die Beratung lief trotzdem weiter. Das ist ein seltener Sonderfall, kein verbreitetes Muster.

Fraktionszuordnung

Ein deterministisches Regelwerk, kein Sprachmodell: es sucht im extrahierten Seite-1-Text nach bekannten Ankerworten („Antragsteller“, „Einreicher“, „Initiator“, „Ursprung“ u. a.) und gleicht den unmittelbar folgenden Text gegen eine feste Fraktions-Liste ab. Jede Zuordnung braucht ein wörtliches Beleg-Snippet aus genau dieser Textstelle: ohne Beleg keine Zuordnung. Findet das Regelwerk keinen eindeutigen Treffer, nur einen Personennamen ohne Fraktionsnennung oder mehrdeutigen Text, steht der Status unbestimmt, sichtbar in der Anzeige, nie verschwiegen und nie einer Person zugerechnet (Fairness-Regel). Nennt der Beleg dagegen ausdrücklich eine BVV-Gruppe („Gruppe der FDP“, „FDP-Gruppe“) oder eine fraktionslose Einbringung („AfD (fraktionslos)“), steht dort der eigene Status Ohne Fraktionsstatus. Eine Gruppe nach BezVG § 5a ist keine Fraktion; diese Vorgänge zählen nirgends als zugeordnet.Beschlussempfehlungen von Ausschüssen oder Vorlagen des Bezirksamts bekommen den eigenen Status „Gremium“, keine Fraktion.

Zuordnungs-Prüfung: abgeschlossen

Die Fraktionszuordnung wird an einer Stichprobe von 200 Drucksachen quer über Bezirke und Drucksachenarten von Hand gegengelesen. 200 Fälle sind geprüft, 0 stehen noch aus. Die Prüfung ist abgeschlossen; das Verfahren hat die Schwelle bestanden.

Eine Grenze der Prüfung gehört dazu: 124 der 200 Labels wurden schablonen-gruppiert bestätigt und stimmten vorab mit dem Vorschlag des Verfahrens überein, ein unabhängig gezogenes Zweit-Sample wäre die stärkere Evidenz.

Auf den bereits gelabelten Fällen liegt die statistische Untergrenze bei 96,5 %, die Schwelle des Verfahrens bei 95 %. Die Untergrenze ist eine vorsichtige Abschätzung aus dem Stichprobenumfang, kein gemessener Fehlerwert. Unter den 126 zugeordneten Fällen der Stichprobe war einer falsch; über diesen Fall ist noch nicht abschließend entschieden. Die Zahl drückt aus, wie viel Sicherheit 200 Fälle hergeben.

Abdeckung ist keine Genauigkeit

Neben dem Prüfstatus steht eine zweite Zahl, die leicht mit ihm verwechselt wird: der Anteil der Vorgänge eines Bezirks, die überhaupt eine Zuordnungszeile in der Drucksache tragen. Sie misst, wie viele Vorgänge sich zuordnen ließen, nicht wie oft die Zuordnung stimmt. Eine hohe Abdeckung bei fehlerhafter Regel wäre genauso möglich wie eine niedrige bei fehlerfreier. Beide Angaben stehen deshalb getrennt und werden nirgends zu einem Wert verrechnet.

Gemeinsam eingereichte Anträge

Reichen mehrere Fraktionen einen Antrag gemeinsam ein, zählt er bei jeder beteiligten Fraktion vollständig. Der Vorgang wird nicht geteilt und nicht gewichtet, weil die Drucksache keine Anteile ausweist. Auf der Fraktionsseite steht deshalb neben der Zahl der gemeinsamen Anträge auch, mit welchen Fraktionen sie eingebracht wurden. Die Summe dieser Partner-Zahlen kann größer sein als die Zahl der gemeinsamen Anträge selbst, weil ein Antrag mehrere Partner haben kann. Eine gemeinsame Einreichung ist ein Verfahrensmerkmal der Drucksache und keine Aussage über politische Nähe.

Was als gemeinsam eingebracht gilt

Als gemeinsam eingebracht gilt ausschließlich die ursprüngliche Mitantragstellung, also wer auf der Drucksache als Einreicher steht. Tritt eine Fraktion einem Antrag erst später bei, weisen acht der elf Bezirke das in einem eigenen Feld auf Seite 1 aus. Dieses Feld wird ausgewertet, aber getrennt: ein späterer Beitritt wird nicht in die Zahl der gemeinsam eingebrachten Anträge eingerechnet, sondern eigens erfasst und eigens gezählt. Der Grund ist kein Formalismus. Ein Beitritt nach § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist gerade kein gemeinsames Einbringen: die Fraktion schließt sich einem fertigen, bereits eingereichten Antrag an, oft erst nach der Beratung im Ausschuss. Beides in einer Zahl zusammenzufassen würde zwei verschiedene Vorgänge als denselben ausgeben.

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Feld „Beitritt
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Feld „Beitritt
  • Marzahn-Hellersdorf: Feld „Beteiligung
  • Mitte: Feld „Beteiligte Initiatoren
  • Neukölln: Feld „Beitritt
  • Pankow: Feld „Mitzeichnungen
  • Steglitz-Zehlendorf: Feld „aktueller Initiator
  • Treptow-Köpenick: Feld „Beitritt

Drei Bezirke ohne Beitrittsfeld

Lichtenberg, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg führen kein solches Feld. Dort ist der Einreicher auf der Drucksache alles, was die Quelle hergibt. Für diese drei Bezirke steht deshalb keine Beitritts-Zahl, sondern der Zustand „nicht ausgewiesen“. Eine Null wäre hier eine Aussage über die Politik im Bezirk, gemeint ist aber eine über die Drucksachen-Praxis: es heißt nicht, dass dort niemand beitritt, es heißt, dass die Drucksache es nicht ausweist. Aus demselben Grund stehen die Quoten der Bezirke nicht nebeneinander, und es gibt keine Gesamtquote: sie würde in erster Linie die Sitzungsdienst-Software vergleichen, nicht die Bezirksverordnetenversammlungen.

Ein Beitritt ist außerdem ein Schnappschuss, kein laufend gepflegter Stand. Seite 1 einer Drucksache wird einmal gedruckt. Erklärt eine Fraktion ihren Beitritt danach, steht er dort möglicherweise nicht; zieht eine Fraktion einen Beitritt zurück, bleibt er auf dem gedruckten Blatt trotzdem stehen. Ob und wie oft beides vorkommt, ist nicht geprüft. Gezeigt wird deshalb, was zum Zeitpunkt des Drucks auf Seite 1 stand, und nicht, wer heute hinter dem Antrag steht.

Themen-Erkennung

Die Themen-Erkennung liest nur den Antragstitel, nicht den vollständigen Antrag, und ordnet ihn einem festen Themenkatalog zu, sofern ein Titel-Stichwort eindeutig passt. Das ist eine bewusste Entscheidung. Eine probeweise Ausweitung auf den Volltext traf zwar mehr Anträge, aber mit spürbar geringerer Präzision; der Titel-Ansatz bleibt deshalb Grundlage. Wie hoch der Anteil erkannter Titel ist, steht direkt neben jedem Themen-Modul; berlinweit trägt gut die Hälfte der Anträge ein erkanntes Thema, 52 Prozent zum Stand 26.08.2026.

Wie der Katalog wächst

Der Katalog führt derzeit 16Themen. Er wird nach einer Regel erweitert und nicht nach Einzelfall: ein Thema kommt dazu, wenn es in mehreren Bezirken ein eigener Ausschuss oder ein benannter Ausschuss-Bestandteil ist und genug Anträge trägt, um eine belastbare Zeile zu füllen. Eine Sammelkategorie „Sonstiges“ gibt es bewusst nicht. Ein Themenname ist eine inhaltliche Behauptung, und ein Restposten nähme genau die Themen auf, die der Katalog nicht modelliert. Was fehlt, wird stattdessen unter dem Themenprofil beim Namen genannt.

Titel ohne Treffer

Titel ohne Treffer stehen nicht in der Themenliste, sondern beziffert darunter: mit Anzahl und Anteil, getrennt nach zwei Fällen. Verfahrensvorgänge wie Wahlen, Nachwahlen, Besetzungen oder Gremienbildung haben keinen fachlichen Gegenstand; dass die Erkennung dort nichts findet, ist richtig. Alle übrigen Titel ohne Treffer sind nicht themenlos, sie sind nicht erkannt, und zählen als Lücke des Katalogs. Auf Fraktionsseiten stehen zwei Abdeckungswerte nebeneinander, weil sie Verschiedenes messen: der Anteil erkannter Titel dieser Fraktion und der Anteil erkannter Titel im ganzen Bezirk. Beide können weit auseinanderliegen. Unter etwa zehn eigenen Anträgen zeigt eine Fraktionsseite gar kein Themenprofil, sondern Mengen und die vollständige Liste; bei dieser Basis wäre jede Prozentangabe Rauschen.

Einwohneranfragen zählen in keiner dieser Quoten mit, weder oben noch unten. Für sie wird gar kein Thema zugeordnet: sie erscheinen mit Titel, Referenz, Datum und Link auf das amtliche PDF, und sonst nichts. Sie stehen deshalb auch nicht im Nenner. Stünden sie dort, sänke der ausgewiesene Anteil in den Bezirken, die Einwohneranfragen im Ratsinformationssystem führen, um bis zu vier Prozentpunkte, und die Zahl wäre keine Aussage mehr über die Erkennung, sondern über die Ablagepraxis eines Bezirks. Vier der elf Bezirke führen im Feed keine einzige.

Ein Klick auf ein Thema führt zur Volltextsuche der Seite; die durchsucht den kompletten Text und findet deshalb in aller Regel mehr Treffer, als die Themen-Grafik zählt. Beide Zahlen messen unterschiedliche Dinge (Titel-Taxonomie vs. Volltextsuche über alle Kategorien); keine der beiden korrigiert die andere.

Beratung in den Ausschüssen

Zu jeder amtlichen Beratungsstation ist im Ratsinformationssystem vermerkt, in welchem Gremium beraten wurde. Die Gremien-Ansicht zählt daraus, wie viele Anträge einer Fraktion in welchem Ausschuss beraten wurden. Sie gibt damit eine Überweisungsentscheidung der BVV wieder, statt sie zu deuten. Nicht-fachliche Gremien bleiben außen vor: das Plenum der BVV, der Vorstand, die geschäftlichen Mitteilungen, die Vorlagen zur Kenntnisnahme sowie reine Geschäftsordnungs- und Rechnungsprüfungsgremien.

Mehrfachnennung und Zählweise

Ein Antrag kann in mehreren Ausschüssen beraten worden sein und erscheint dann in jeder dieser Zeilen einmal; mehrfache Beratungen im selben Ausschuss zählen nur einmal. Die Liste ergibt deshalb keine hundert Prozent und wird nirgends als Anteil dargestellt. Wie viele Vorgänge überhaupt keine Station in einem Fachausschuss haben, steht als eigene Zahl neben der Liste. Dieser Anteil ist groß und schwankt stark: je nach Bezirk betrifft er zwischen 33 und 72 Prozent aller Vorgänge der Wahlperiode (Stand 17.08.2026). Meist heißt das: Der Vorgang stand im Plenum der BVV oder in einem Verfahrensgremium auf der Tagesordnung und wurde nicht an einen Fachausschuss überwiesen. Bei einem kleineren Teil ist im Ratsinformationssystem gar keine Beratungsstation erfasst; wie vollständig die amtlichen Ergebnisse eines Bezirks vorliegen, zeigt dessen Abdeckungs-Angabe auf der Bezirksseite.

Ausschusszuschnitte sind bezirksspezifisch

Zwei gleichnamige Ausschüsse in zwei Bezirken sind zwei verschiedene Gremien mit verschiedenen Zuständigkeiten, deshalb gibt es keine bezirksübergreifende Gremien-Zahl. Innerhalb eines Bezirks werden nur solche Namen zusammengeführt, bei denen ein Ausschuss im Lauf der Wahlperiode umbenannt oder neu zugeschnitten wurde. Diese Paare sind einzeln belegt und stehen fest im Code, statt aus einer Ähnlichkeitsrechnung zu stammen.

Die Gremien-Ansicht ist keine Themen-Zuordnung. Viele Ausschüsse bündeln mehrere Sachgebiete in einem Namen, aus dem sich keine Zahl für ein einzelnes Thema ableiten lässt. Der Ausschuss beantwortet, wo ein Antrag beraten wurde, und nicht, wovon er handelt. Wie viele Anträge ein erkanntes Thema tragen, ändert sich durch diese Ansicht nicht (Themen-Erkennung).

Wann ein Vorgang beginnt

Zeitachsen und Sortierungen brauchen ein Datum je Vorgang. Als Beginn gilt das früheste Datum aus zwei Quellen: den amtlichen Sitzungen, auf deren Tagesordnung der Vorgang stand, und dem Datum auf dem Deckblatt der Drucksache. Das Datumsfeld, das die Schnittstelle der Bezirke selbst zur Drucksache liefert, fließt nirgends ein. Es ist in fünf Bezirken zu weniger als einem Fünftel gefüllt, eine Zeitachse darauf liefe dort weitgehend leer. Werte außerhalb eines plausiblen Zeitfensters werden verworfen, weil die Quellsysteme vereinzelt unbrauchbare Jahreszahlen liefern. Die letzte Beratung eines Vorgangs nutzt dagegen ausschließlich Sitzungsdaten.

Welche der beiden Quellen den Beginn liefert, hängt vom Bezirk ab: Wo die Drucksachen ein Einreichungs- oder Erstellungsdatum auf dem Deckblatt tragen, etwa in Mitte oder Steglitz-Zehlendorf, beginnt ein Vorgang meist mit diesem Datum und damit einige Wochen vor seiner ersten Sitzung. Wo das Deckblatt nur ein Druckdatum oder gar keines trägt, beginnt er mit der ersten erfassten Sitzung. Der Beginn zweier Vorgänge aus verschiedenen Bezirken kann deshalb systematisch um Wochen versetzt sein; für die Zeitachsen dieser Seite, die in Monaten und Jahren rechnen, bleibt der Versatz klein.

„Ausgewählte Vorgänge“ auf der Bezirksseite

Jeder Bezirk bekommt fünf Karten, jede nach einer festen, deterministischen Regel über ein Vorgangsmerkmal, nie über die einreichende Fraktion: die meisten amtlichen Beratungsstationen, die längste Zeitspanne zwischen erster und letzter datierter Sitzung, ein Beispiel für eine Große Anfrage, die Zahl der amtlich als dringlich eingestuften Vorgänge sowie Vorgänge mit vier oder mehr Ursprungsfraktionen. Findet eine Regel für einen Bezirk keinen Treffer oder fehlt ihr die Datengrundlage (etwa Sitzungsdaten für die Laufzeit-Karte), zeigt die Karte einen Hinweistext statt zu verschwinden. Der Vorbehalt zu jeder Regel steht direkt unter der Zahl in der Karte selbst, nicht nur hier.

Laufzeit eines Vorgangs

Gemeint ist die Zeitspanne zwischen der ersten und der letzten datierten amtlichen Sitzung, auf deren Tagesordnung ein Vorgang stand. Grundlage sind ausschließlich Sitzungen mit bekanntem Datum aus dem amtlichen Beratungsverlauf. Die Laufzeit misst nur diese Zeitspanne: nicht, wie umstritten ein Vorgang war, und auch nicht, ob oder wann er umgesetzt wurde.

Sitzungsdatum und Gremium je Station

Datum und Gremiumsname einer Beratungsstation stammen aus den amtlichen Sitzungsdaten der Ratsinformationssysteme, nicht aus der Drucksache selbst. Wo ein Sitzungstermin mehreren Gremien zugeordnet ist, zeigt die Station den zuerst genannten Gremiums-Langnamen. Ist zu einer Station kein Sitzungstermin auffindbar, bleibt das Datum leer, statt eines zu schätzen.

Die Spalte „Letzte Bewegung“ in der Suche zeigt das Datum der letzten datierten amtlichen Beratungsstation eines Vorgangs. Nur wenn keine amtliche Station mit Datum vorliegt, greift ersatzweise das letzte im Drucksachentext genannte Ereignisdatum; fehlt beides, steht dort „unbekannt“.

Der Zeitraumfilter der Suche („Letzte Bewegung ab“ und „bis“) vergleicht gegen dieselbe amtliche Station, greift aber auf einen anderen Ersatzwert zurück: Liegt keine datierte amtliche Station vor, zählt für ihn das Datum der Drucksache. Ohne diesen Ersatz hätten 8,1 Prozent aller Vorgänge überhaupt keinen Wert, gegen den sich filtern ließe (Stand 21.08.2026). Betroffen sind vor allem Kleine und Mündliche Anfragen, die in einem Teil der Bezirke gar nicht auf eine Tagesordnung kommen. Vorgänge, denen auch das Drucksachendatum fehlt, sind in keinem gewählten Zeitraum enthalten; wie viele das jeweils sind, steht über der Trefferliste.

Wo der Sitzungsdienst eines Bezirks die Einladung zur Sitzung als PDF ausweist, verlinkt jede Station dieses Dokument; sonst die Tagesordnungsseite des Bezirks. Ob die Einladung vorliegt, hängt am Bezirk, nicht am Vorgang: Mitte 100 Prozent der Sitzungen, Tempelhof-Schöneberg 99, Lichtenberg 88, Friedrichshain-Kreuzberg 82, Marzahn-Hellersdorf 81, Pankow 69, Charlottenburg-Wilmersdorf 0,2. Neukölln, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick führen das Feld in ihrem Feed nicht. Reinickendorf betreibt ein eigenes System ohne diesen Abruf. Für diese Bezirke bleibt es beim bisherigen Link.

Wie die Suche arbeitet

Die Suche kombiniert zwei Kandidatenmengen: eine Volltextsuche über den extrahierten Drucksachentext und einen Titel-/Referenz-Abgleich, vereinigt und dedupliziert. Die Sortierung „Relevanz“ stellt Treffer im Titel oder in der Drucksachennummer vor Treffer, die nur im Volltext vorkommen; innerhalb der Volltext-Treffer zählt die Häufigkeit im Verhältnis zur Dokumentlänge; sehr lange Sammeldokumente (etwa Konsenslisten) werden dadurch abgewertet, nicht versteckt. Die Trefferzahl ist eine exakte Zählung über den gesamten erfassten Perioden-Korpus, kein Ausschnitt.

Die Sortierungen „Neueste“ und „Älteste“ nutzen das amtliche Sitzungsdatum der letzten datierten Beratungsstation; Vorgänge ohne datierte Station stehen am Ende der Liste.

Einwohneranfragen (an ihrer Kategorie oder ihrem Zuordnungsstatus erkennbar) sind von beiden Kanälen nur über den zweiten erreichbar: Sie werden über Titel und Referenz gefunden, nie über den Volltext, und ihr Treffer trägt keine Textstelle. Als Kategorie-Filter stehen sie nicht zur Auswahl. Was diese Vorgänge zeigen und was nicht, steht in der PII-Regel unten.

Wie ähnliche Vorgänge gefunden werden

Neben der Wortsuche gibt es zwei Zugänge, die Vorgänge zu derselben Sache zeigen, auch wenn diese nicht dasselbe Wort verwenden: einen in der Suche und einen auf der Vorgangsseite. Beide arbeiten semantisch. Titel und Drucksachentext werden dafür in eine Zahlenfolge übersetzt, eine sogenannte Einbettung, und zwei Texte gelten als ähnlich, wenn ihre Einbettungen nahe beieinander liegen. Verwendet wird das Modell openai/text-embedding-3-small. Ein Vorschlag aus diesem Verfahren ist ein Hinweis auf einen möglichen Zusammenhang und kein Nachweis, dass zwei Vorgänge dasselbe verlangen.

In der Suche heißt dieser Zugang „Inhaltlich ähnliche Vorgänge“. Er vergleicht die eingegebene Suchanfrage mit dem vollen Perioden-Korpus und zeigt bis zu zehn Vorschläge in einem eigenen Block unter der Trefferliste. Er ist voreingestellt aus, und sein Zustand steht in der Adresse der Seite, damit eine Ansicht teilbar bleibt. Er folgt dem Bezirksfilter und keinem weiteren Filter, er gilt nur für die erste Seite der Trefferliste, und er ändert die Trefferzahl nicht: Die Zahl über der Liste bleibt die exakte Zählung der Wortsuche. Zu den Vorschlägen steht kein Ähnlichkeitswert, weil eine solche Zahl als Rangfolge gelesen würde, ohne dass geprüft wäre, was sie bedeutet.

Auf einer Vorgangsseite heißt das Modul „Ähnliche Anträge in anderen Bezirken“. Es rechnet beim Aufruf nichts nach, sondern zeigt vorab berechnete Paare, und es verbindet ausschließlich Anträge aus verschiedenen Bezirken. Ein Paar erscheint ab einer Ähnlichkeit von 0,85. Diese Schwelle ist gemessen und nicht gesetzt: In einer Labelrunde am 25.08.2026 wurden 190 von 190 vorgelegten Fallgruppen von Hand beurteilt. Rund neun Prozent der Anträge haben mindestens ein solches Paar; auf den übrigen Vorgangsseiten erscheint das Modul deshalb nicht. Jede angezeigte Zeile trägt ihren Beleg, die amtliche Vorgangsseite des anderen Bezirks oder das Dokument selbst; ein Paar ohne belegbare Quelle wird nicht gezeigt.

Wie die Karte verortet

Die Karte verortet nur Vorgänge, deren Titel einen erkennbaren Straßen-, Park- oder Platznamen enthält (Suffixe wie -straße, -weg, -platz, -allee sowie erkannte Park-/Platz-Namen). Ein erkannter Name wird gegen ein amtliches Straßenregister abgeglichen, das aus OpenStreetMap/Overpass je Bezirk aufgebaut wurde; der Bezirkskontext muss dabei übereinstimmen. Ein Treffer gilt als exakt, über eine erkannte Deklinationsform oder unscharf im Bezirk, drei abgestufte Konfidenzstufen. Ist ein Name im Bezirk mehrdeutig oder findet sich kein Registry-Eintrag, bleibt der Vorgang unverortet, statt geraten zu werden. Deshalb zeigt die Karte immer nur einen Teil der Trefferliste: eine bewusste Entscheidung gegen das Raten, kein Darstellungsfehler.

Einwohneranfragen und Datenschutz

Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern stellen Privatpersonen, keine Mandatsträger. Diese Vorgänge werden deshalb anders behandelt als jede andere Drucksache. Betroffen ist jeder Vorgang der Kategorie Einwohneranfrage sowie jeder Vorgang, dessen Fraktionszuordnung als Einwohneranfrage gilt.

Gezeigt werden von ihnen genau vier Angaben und ein Link: Titel, Drucksachennummer, Bezirk, Datum sowie der Verweis auf das amtliche Dokument im Ratsinformationssystem des Bezirks. Nicht gezeigt werden der Text der Drucksache, jeder wörtliche Textausschnitt, jede Fraktionszuordnung samt Beleg und die Beratungsfolge. In der Suche sind diese Vorgänge nur über Titel und Drucksachennummer auffindbar, nie über den Volltext. Auf der Karte erscheinen sie nicht. Titel, die einen Namen erkennen lassen, werden gar nicht erst ausgeliefert: eine Anrede vor einem Namen oder ein vorangestelltes „Nachname, Vorname“ hält den Titel zurück, im Zweifel auch dann, wenn es sich um eine Amtsperson handeln könnte.

Diese Seiten sind zudem von der Suchmaschinen-Indexierung ausgenommen und stehen in keiner Sitemap. Das ist der Kern der Abwägung: Die Bezirke veröffentlichen diese Dokumente selbst, sperren ihre Systeme aber gegen Suchmaschinen. Eine auffindbare, bezirksübergreifend gebündelte Kopie wäre ein Eingriff, den die Quelle bewusst vermeidet, und nicht bloß eine Weitergabe. Aggregiert fließen die Vorgänge weiterhin ein, etwa in die Liste „Wonach Einwohner gefragt haben“, die nur Ortsnennungen zählt und nie eine einzelne Anfrage oder einen Namen zeigt. Was in der Bilanz einer Fraktion gezählt wird, berühren sie nicht: sie haben keine Fraktion und stehen in keiner Fraktionszahl.

Wahlperioden-Zuordnung

Welches Drucksachen-Suffix zur laufenden Wahlperiode (2021–2026) gehört, schreibt jeder Bezirk anders: römisch in einigen, arabisch in anderen, an unterschiedlicher Stelle der Referenz. Es gibt deshalb keinen einzigen globalen Filter: das gültige Suffix wird je Bezirk aus tatsächlich beobachteten Referenzen ab dem 1. Oktober 2021 abgeleitet (die BVV-Wahl war im September 2021, vereinzelt tauchen Papers der neuen Periode bereits im Oktober auf). Die Wiederholungswahl vom Februar 2023 hat die Wahlperiode nicht beendet und braucht deshalb keine eigene Grenze.

Ob ein Bericht vorliegt

Neben dem Ablauf eines Vorgangs steht, ob das Bezirksamt dazu berichtet hat. Diese Angabe stammt aus drei Quellen, die unabhängig voneinander greifen. Die erste ist die amtliche Beratungsfolge, also eine Station, deren Ergebnis eine Kenntnisnahme des Berichts ist. Die zweite ist der Text der Drucksache selbst: jeder Bezirk schreibt seinen Bericht mit einer festen Formulierung an, und diese Zeilen sind je Bezirk erfasst statt frei gesucht. Die dritte ist die Fortschreibungsfassung. In Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf bekommt der Bericht eine eigene Drucksachennummer, die an die Nummer des Ursprungsvorgangs anschließt.

Was gefunden wird, ist eine Untergrenze und keine Bilanz der Berichtspraxis. Greift keine der drei Quellen, heißt das: im erfassten Bestand steht kein Bericht. Ob das Bezirksamt berichtet hat, ist damit nicht beantwortet. Deshalb steht auf der Vorgangsseite „geprüft, nichts gefunden“ getrennt von „nicht geprüft“. Der zweite Zustand ist eine Lücke in der Auswertung und wird als solche angezeigt, statt stillschweigend als Nein zu erscheinen.

Zwei Bezirke sind strukturell im Nachteil, und das steht dort auch an der Anzeige. In Marzahn-Hellersdorf sagt die Zeile im Dokument, der Bericht liege in der Anlage: die Anlage wird nicht geladen, der Fund belegt dort also nur, dass berichtet wurde, nicht was. In Steglitz-Zehlendorf führen die Sitzungsergebnisse keine Kenntnisnahme-Station, dieser Kanal ist dort leer. In beiden Bezirken sagt ein fehlender Fund etwas über den erfassten Bestand und nichts über die Arbeit des Bezirksamts.

Berichte und ihre Ursprungs-Anträge

Sechs Bezirke veröffentlichen Umsetzungsberichte, also Dokumente, in denen das Bezirksamt festhält, was aus einem BVV-Beschluss geworden ist. Im Bestand sind das rund 2.050 Schluss- und 420 Zwischenberichte, je Bezirk unter anderem Namen. Viele dieser Berichte nennen im Dokumentkopf die Fraktion, auf deren Antrag sie zurückgehen („Ursprung: Antrag …“). Diese Angabe wird wörtlich aus dem Dokument übernommen; in Lichtenberg fehlt sie in den Berichten vollständig.

Was diese Seite nicht kann: einen Bericht automatisch mit dem konkreten Ursprungs-Antrag verknüpfen. Drei Gründe, alle am Bestand gemessen: Die Ratsinformationssysteme liefern eine solche Verknüpfung nicht mit (kein einziges der ausgewerteten Dokumente trägt ein Verknüpfungsfeld). Berichtstitel sind gegenüber dem Antragstitel häufig umformuliert, sodass auch ein Titelvergleich nicht trägt. Und viele Ursprungs-Anträge stammen aus der vorigen Wahlperiode und liegen damit außerhalb des ausgewerteten Bestands. Eine unsichere Zuordnung wird nicht angezeigt: ein Bericht erscheint deshalb ohne Link auf „seinen“ Antrag, auch wenn es ihn gibt.

Kurzfassung eines Vorgangs

Die Kurzfassung auf der Vorgangsseite setzt vorhandene strukturierte Felder (Einreicher, Kategorie, Beratungsfolge, Entscheidungs-Stand) nach einem festen Satzmuster zusammen. Es wird nichts formuliert, das nicht bereits als Feld vorliegt, und kein Ergebnis aus einem Titel oder Drucksachentext hergeleitet.

Der feste Hinweis „Ob das Bezirksamt … umgesetzt hat, steht in keiner der ausgewerteten Quellen“ steht nicht in der Kurzfassung selbst, sondern direkt neben dem Entscheidungs-Stand derselben Seite, dort, wo er inhaltlich hingehört.