Grundlagen zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Fachbegriffe sind mit dem Glossar verlinkt.
Was die BVV ist
Die BVV besteht aus 55 gewählten Bezirksverordneten (BezVG § 2), mehr zu ihrer Rolle steht auf der Startseite. Sie schließen sich zu Fraktionen zusammen; kleinere Zusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsgröße heißen Gruppen (BezVG § 5a) und werden auf dieser Seite nie als Fraktion gezählt.
Was die BVV kann, und was nicht
Die BVV entscheidet nicht selbst über Straßenbau, Schulplätze oder Spielplätze, sie ersucht das Bezirksamt, tätig zu werden. Ein beschlossener Antrag ist ein Auftrag an die Verwaltung, kein Nachweis, dass die Maßnahme bereits umgesetzt wurde. Ob und wie das Bezirksamt einen Beschluss vollzieht, steht meist nicht in den ausgewerteten Quellen. Für einen Teil der Vorgänge liegt aber ein Bericht des Bezirksamts vor, sichtbar auf der jeweiligen Vorgangsseite (Methodik). Belegt ist dort, dass berichtet wurde, nicht was im Bericht steht.
Der Weg eines Antrags
Eine oder mehrere Fraktionen reichen einen Antrag als Drucksache ein. Häufig wird der Antrag zunächst an einen Ausschuss zur Vorberatung überwiesen, statt sofort im Plenum zu entscheiden. Der Ausschuss gibt eine Beschlussempfehlung ab, über die die BVV im Plenum entscheidet: sie wird beschlossen, abgelehnt, vertagt oder von der einreichenden Fraktion zurückgezogen. Danach folgt oft noch eine Vorlage oder Mitteilung zur Kenntnisnahme des Bezirksamts als Zwischen- oder Abschlussbericht. Jede Vorgangsseite zeigt diese Stationen als Beratungsfolge, mit Original-Link je Station (Methodik).
Legende
- Durchgezogene Linie: regulärer Weg. Wo sich die Linie gabelt, gilt entweder-oder: beide Äste kommen vor, die Marke daneben sagt, welcher der häufigere ist. Keine Gabelung ist eine Reihenfolge.
- Gestrichelte Linie: dieser Schritt ist nicht bei jedem Vorgang vorhanden. Er setzt sichtbar am Ausgang „beschlossen“ an, nicht an der Ausgänge-Zeile insgesamt.
- Gelbe Kante: markiert nur den Beginn des Wegs, nie einen Wert oder ein Ergebnis.
Belegt ist jeweils, dass eine Station stattgefunden hat, nicht ihr Inhalt. Die tatsächlichen Stationen eines einzelnen Vorgangs stehen mit Original-Link auf seiner Vorgangsseite.
Gremien-Landschaft
Zwei Ebenen entscheiden über einen Vorgang: das BVV-Plenum, in dem alle Bezirksverordneten zusammenkommen, und die Ausschüsse (deren Rolle im vorherigen Abschnitt steht), je nach Bezirk etwa für Bauen, Bildung, Gesundheit oder Umwelt. Ein Gremium (Bezirksamt oder Ausschuss) kann selbst Vorgänge einbringen, dann steht auf der Vorgangsseite kein Fraktions-Chip, sondern der Hinweis „Gremium“.
Sitzungsrhythmus
Wie oft die BVV zusammenkommt, legt jeder Bezirk in seiner Geschäftsordnung selbst fest, ein einheitlicher Takt für alle elf Bezirke lässt sich aus den Quellen nicht ableiten. Die Sitzungen sind öffentlich; Termine und Tagesordnungen veröffentlicht jeder Bezirk in seinem Ratsinformationssystem, zu finden über die Bezirksübersicht. Die tatsächlichen Sitzungsdaten zu jedem Vorgang stehen auf dessen Vorgangsseite, sichtbar in der Beratungsfolge.
Aktiv werden
Amtliche Wege, sich mit einer BVV zu befassen, ohne selbst Mandat zu haben (Sitzungen sind öffentlich, siehe oben):
- BVV-Sitzung besuchen.
- Einwohnerfragestunde: ein Anliegen direkt vor die BVV bringen, ohne über eine Fraktion zu gehen.
- Einwohnerantrag: der amtliche Weg, ein Thema unabhängig von den Fraktionen auf die BVV-Tagesordnung zu bringen. Zulässig ist er ab mindestens 1.000 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks (§ 44 BezVG).
- Ausschusssitzung besuchen: die fachliche Vorberatung in den Ausschüssen.
- Fraktionen kontaktieren: Kontaktdaten der Fraktionen veröffentlicht jeder Bezirk auf der Website seines Bezirksamts, ein Überblick über alle Fraktionen steht auf der Fraktionsseite.
Daneben gibt es mit mein.berlin.de ein informelles Beteiligungsportal des Landes Berlin: kein amtlicher Weg mit Antragsrecht wie die beiden oben, aber ein Zusatzkanal für Vorschläge und Diskussion.
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Diese Seite erklärt den Rahmen. Die konkreten Anträge, Anfragen und Beschlüsse aller elf Bezirke stehen in der Suche. Direkt in den Drucksachen suchen